Herrlicher Gebirgsblick: Einzigartiges Baugrundstück in Pöcking

Grundstücksgröße: ca. 851 m²


„Im Frühjahr 2016 wollte ich mein Grundstück verkaufen. „Was brauche ich einen Makler, kostet nur Geld.“, dachte ich mir leichtfertig. Ich sollte sofort eines Besseren belehrt werden, als ich das Grundstück anbot. Eine Unmenge an Nachfragen erhielt ich, Fragen wie „Wie hoch ist der Einheitswert?“, „Welche Größe darf ein Einfamilienhaus auf dieser Grundstücksgröße haben?“, „Haben Sie ein Exposé erstellt?“, „Wie hoch ist der Preis, der sich nach den Grundstückspreisen im Ort richtet?“, wurden an mich gerichtet.
Es schien, als würde mir alles über den Kopf wachsen.
Da erinnerte ich mich schlagartig an Familie Heidinger, alteingesessene Familie im Landkreis, die ich seit Jahrzehnten kenne und die seit langem Immobilien vermakelt.
Herr Heidinger führte mit mir ein sehr ausführliches Gespräch, in dem er sich sämtliche wichtige Informationen einholte. Er suchte sofort das Grundstück auf. Ich freute mich schon auf einen Rückruf, in dem er mein Grundstück entzückt anpreisen würde. Nein, da ist Herr Heidinger viel zu professionell.
Nach Besichtigung teilte er mir erst einmal gnadenlos alle unvorteilhaften Eigenschaften an dem Grundstück mit, die man aber beheben könnte. Zeitgleich machte er in seiner kompetenten Art Verbesserungsvorschläge und empfahl mir Handwerker vor Ort, die sich um die Veränderungen kümmern würden. Das kam mir sehr gelegen, da ich nicht mehr im Landkreis wohne. Auch ergaben sich bei den Vorschlägen einige Probleme, bei denen Herr Heidinger sofort zielführende Lösungen anbieten konnte.
Nachdem das Grundstück wieder so hergerichtet war, dass man einen fantastischen See- und Bergblick erzielte, gewann das Grundstück an unermesslichen Wert und wir konnten es verkaufen.
Herr Heidinger arbeitet, so, dass nicht nur der VERKÄUFER, sondern auch der KÄUFER zufrieden ist.“
Christine H., Pöcking

In außergewöhnlich schöner Lage befindet sich dieses Juwel im Herzen von Pöcking.
Mit einer Fläche von etwa 851 m² bietet dieses Grundstück ideale Voraussetzungen für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus. Grundsätzlich richtet sich hier die Bebauung nach § 34 BauGB, d.h. nach der umliegenden Bebauung. Dort sind mehrere villenartige Einfamilienhäuser und moderne Doppelhäuser mit zwei Vollgeschossen und zusätzlichem Dachgeschoss (E+1+D) vorhanden.
Sie genießen von dem nach Süden gerichteten, versteckt gelegenen Hanggrundstück einen einzigartigen See- und Gebirgsblick.

 



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Traumhafter Ausblick

Blick vom geplanten Dachgeschoss

Herrliches Hanggrundstück